Das "Kleingedruckte": Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Anmeldung

Mit der Anmeldung wird eine unbefristete Vereinbarung über Nachhilfe- und Förderunterricht abgeschlossen. Jährliche Preiserhöhungen von max. 4,- € monatlich behalten wir uns vor.

 

2. Unterricht

Der Nachhilfe- und Förderunterricht findet regelmäßig in fachhomogenen Lerngruppen von grundsätzlich maximal 5 (Primarstufe) bzw. 4 (Sekundarstufen) Schülern statt, dabei können die Unterrichtszeiten und -tage aus betrieblichen Notwendigkeiten verändert werden, ohne dass hieraus ein wie auch immer gearteter Rechtsanspruch des Vertragspartners außerhalb der Vertragsbedingungen entsteht. Eine Unterrichtseinheit umfasst 90 Minuten. Kommt vorübergehend kein Gruppenunterricht (mit einer Mindestzahl von 2 Schülern) zustande, werden statt 90 Minuten Gruppenunterricht 45 Minuten für einen Schüler als Einzelunterricht erteilt. Ist aus Gründen Höherer Gewalt die Unterrichtserteilung ausgeschlossen, so wird hierfür kein Ersatzunterricht erteilt; Ersatzansprüche bei Unterrichtsausfall aufgrund Höherer Gewalt sind ausgeschlossen.

 

3. Unterrichtsmaterialien

Im Unterricht werden in Ergänzung zu den Schulbüchern weitgehend unsere studienkreiseigenen Lernmaterialien oder Arbeitsblätter eingesetzt. Diese dürfen nur nach Rücksprache mit dem Studienkreis kopiert oder weitergegeben werden.

 

4. Ferien

Der Unterricht findet auch in den Herbst- und Osterferien statt – jedoch nicht in den Weihnachtsferien, in der Zeit von Weiberfastnacht bis Karnevalsdienstag, von Gründonnerstag bis einschließlich Dienstag nach Ostern, sowie an gesetzlichen Feiertagen und in den Sommerferien.

In allen Ferien – ausser den Sommerferien - fallen die normalen Gebühren an, im Hauptmonat der Sommerferien entfallen die Gebühren, für zwei Wochen der Sommerferien werden Nachholstunden angeboten, die bis zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres genommen werden müssen und ansonsten verfallen.

 

5. Fehlstunden

Grundsätzlich ist jedes Fehlen nachvollziehbar zu entschuldigen. Nimmt der Schüler / die Schülerin am Nachhilfe- und Förderunterricht nicht teil, berechtigt dies nicht zur Minderung der Unterrichtsgebühr, auch wenn eine Entschuldigung vorliegt. Zur Leistung von Ersatzstunden ist der Studienkreis nicht verpflichtet. Ausnahme: nachgewiesene (ärztlich attestierte) Krankheit länger als sieben Kalendertage. Hat der Studienkreis den Unterrichtsausfall zu vertreten (z. B. Erkrankung / Verhinderung einer Lehrkraft), so wird der Unterricht nachgeholt bzw. der Unterrichtsausfall gutgeschrieben. Bleibt ein Schüler wiederholt dem Unterricht fern, ohne dass eine nachvollziehbare Entschuldigung vorliegt, kann der Vertrag vom Studienkreis Köln-Kalk auch ohne Einhaltung der normalen Kündigungsfrist zum Ende des laufenden Monats gekündigt und der Schüler bis zu diesem Termin vom weiteren Unterricht ohne Gebührenerstattung bzw. –erlass ausgeschlossen werden.

 

6. Zahlungsweise

Mit Unterzeichnung der Anmeldung gilt widerruflich die Vollmacht zur Abbuchung der monatlichen Studiengebühren und der ggf. anfallenden Einschreibegebühr von dem umseitig angegebenen Konto als erteilt. Die Abbuchung per Lastschriftverfahren erfolgt monatlich im Voraus zum 01. eines Monats. Die Unterschrift unter der Einzugsermächtigung gilt zugleich in Vollmacht und im Namen anderer Erziehungsberechtigter. Falls nicht am Lastschriftverfahren teilgenommen wird, erhöht sich der monatliche Beitrag um eine Verwaltungspauschale von jeweils 3,- €. Für jede eventuelle Mahnung erheben wir eine Gebühr von mind. 5,00 Euro zzgl. Porto und ggf. Einschreibgebühr, für jede Bank-Rückbelastung eine Gebühr in Höhe der Bankgebühren, mindestens jedoch 10,00 Euro.

 

7. Kündigung

Die Vereinbarung läuft unbefristet. Eine Kündigung muss schriftlich unter Einhaltung Frist von zwei Monaten zum Monatsende erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Eingang im Studienkreis Köln-Kalk maßgebend. Bei Kündigung während einer evtl. vereinbarten Ruhezeit beginnt die Kündigungsfrist einen Tag nach Ablauf der vereinbarten Ruhezeit; Vertragsruhezeiten zählen bei der Berechnung der Kündigungsfrist nicht. Der Studienkreis kann den Vertrag bei Verstoß gegen die unter Pkt. 11 (Konzept) genannten Grundsätze, aber auch bei Zahlungsrückstand in Höhe von mehr als einer Monats-Unterrichtsgebühr nach Mahnung, außerdem wegen Unerfüllbarkeit des Vertrags aus Gründen, die in der Persönlichkeit des Schülers/der Schülerin liegen, in fristlos kündigen. Ein Anspruch auf Ersatz evtl. bereits geleisteter Zahlungen entfällt.

 

8. Änderungen

Änderungswünsche (Zusatzstunden, Fächerwechsel etc.) müssen dem Studienkreis einen Monat (30 Tage) im Voraus vorliegen, um berücksichtigt werden zu können. Dies gilt insbesondere für die Vereinbarung von Vertrags-Ruhezeiten bei Betriebspraktika, Auslandsaufenthalten etc.! Grundsätzlich bedürfen alle Vertragsänderungen und –zusätze der schriftlichen Bestätigung, um wirksam zu sein.

 

9. Datenschutz

Der Studienkreis Köln-Kalk ist ausdrücklich berechtigt, die personenbezogenen Daten zu erheben, schriftlich aufzuzeichnen sowie zu verarbeiten und sie im Rahmen der ordnungsgemäßen Vertragsabwicklung an die Studienkreis-Zentrale weiterzuleiten. Alle personenbezogenen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und ausschließlich im Rahmen der Vertragsabwicklung verwendet. Evtl. audiovisuelle Aufzeichnungen (wie etwa bei Beratungen, Bewerbungstrainings, Kommunikationstrainings etc.) unterliegen ebenfalls den Datenschutzbestimmungen.

 

10. Schriftverkehr

Jeder Schriftverkehr ist ausschließlich an den Studienkreis Köln-Kalk, Kalker Hauptstraße 229-231, 51103 Köln zu richten

 

11. Konzept

Der Studienkreis Köln-Kalk verfolgt ein pädagogisches Konzept, das Kindern und Jugendlichen neben der Fachkompetenz auch die Fähigkeit zur Kritik und Offenheit näherbringen soll. Dies ermöglicht Transparenz, führt zu gefestigter innerer Autorität und garantiert so Konfliktfähigkeit. Wir sehen unseren Auftrag auch in der Vermittlung von Strukturen und sozialen Kompetenzen, also der Fähigkeit zur Problemlösung, zu einer effektiven Kommunikation und somit zum eigenverantwortlichen Handeln. Da wir fördern und fordern, legen wir Wert auf die Einhaltung gesellschaftlicher Grundregeln insbesondere in Bezug auf Pünktlichkeit, Sauberkeit sowie soziales Verhalten und treten ausdrücklich jeder Diskriminierung von Menschen wegen gesundheitlicher Probleme oder aufgrund ihrer Religion, Weltanschauung, Rasse, Nationalität, Hautfarbe, politischer wie sexueller Orientierung etc. entgegen. Wir lehnen jeden religiösen Fundamentalismus ab, da kein Mensch das Recht hat, eigene religiöse Vorstellungen für allgemein gültig zu erklären und wertmäßig über andere Ansichten und Lebenseinstellungen zu stellen. Verstöße gegen diese Grundsätze können zum Ausschluss von Schülern an Unterrichtseinheiten sowie nach Abmahnung zur fristlosen Kündigung des Vertrages führen.

 

12. Nebenabreden

Sämtliche Nebenabreden und Änderungen der hier genannten Bedingungen bedürfen der Schriftform, um wirksam zu sein.

 

12. Salvatorische Klausel:

Sollte(n) eine oder mehrere der vorgenannten Vertragsbedingungen ungültig sein, so beeinträchtigt dies die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht.


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