1. Anmeldung
Mit der Anmeldung wird eine unbefristete Vereinbarung über
Nachhilfe- und Förderunterricht abgeschlossen. Jährliche
Preiserhöhungen von max. 4,- € monatlich behalten wir uns vor.
2. Unterricht
Der Nachhilfe- und Förderunterricht findet
regelmäßig in fachhomogenen Lerngruppen von grundsätzlich
maximal 5 (Primarstufe) bzw. 4 (Sekundarstufen) Schülern statt, dabei
können die Unterrichtszeiten und -tage aus betrieblichen Notwendigkeiten
verändert werden, ohne dass hieraus ein wie auch immer gearteter
Rechtsanspruch des Vertragspartners außerhalb der Vertragsbedingungen
entsteht. Eine Unterrichtseinheit umfasst 90 Minuten. Kommt vorübergehend
kein Gruppenunterricht (mit einer Mindestzahl von 2 Schülern) zustande,
werden statt 90 Minuten Gruppenunterricht 45 Minuten für einen
Schüler als Einzelunterricht erteilt. Ist aus Gründen Höherer
Gewalt die Unterrichtserteilung ausgeschlossen, so wird hierfür kein
Ersatzunterricht erteilt; Ersatzansprüche bei Unterrichtsausfall aufgrund
Höherer Gewalt sind ausgeschlossen.
3. Unterrichtsmaterialien
Im Unterricht werden in Ergänzung zu den Schulbüchern
weitgehend unsere studienkreiseigenen Lernmaterialien oder Arbeitsblätter
eingesetzt. Diese dürfen nur nach Rücksprache mit dem Studienkreis
kopiert oder weitergegeben werden.
4. Ferien
Der Unterricht findet auch in den Herbst- und Osterferien statt
– jedoch nicht in den Weihnachtsferien, in der Zeit von Weiberfastnacht
bis Karnevalsdienstag, von Gründonnerstag bis einschließlich
Dienstag nach Ostern, sowie an gesetzlichen Feiertagen und in den Sommerferien.
In allen Ferien – ausser den Sommerferien - fallen die
normalen Gebühren an, im Hauptmonat der Sommerferien entfallen die
Gebühren, für zwei Wochen der Sommerferien werden Nachholstunden
angeboten, die bis zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres genommen werden
müssen und ansonsten verfallen.
5. Fehlstunden
Grundsätzlich ist jedes Fehlen nachvollziehbar zu
entschuldigen. Nimmt der Schüler / die Schülerin am Nachhilfe- und
Förderunterricht nicht teil, berechtigt dies nicht zur Minderung der
Unterrichtsgebühr, auch wenn eine Entschuldigung vorliegt. Zur Leistung
von Ersatzstunden ist der Studienkreis nicht verpflichtet. Ausnahme:
nachgewiesene (ärztlich attestierte) Krankheit länger als sieben
Kalendertage. Hat der Studienkreis den Unterrichtsausfall zu vertreten (z. B.
Erkrankung / Verhinderung einer Lehrkraft), so wird der Unterricht nachgeholt
bzw. der Unterrichtsausfall gutgeschrieben. Bleibt ein Schüler wiederholt
dem Unterricht fern, ohne dass eine nachvollziehbare Entschuldigung vorliegt,
kann der Vertrag vom Studienkreis Köln-Kalk auch ohne Einhaltung der
normalen Kündigungsfrist zum Ende des laufenden Monats gekündigt und
der Schüler bis zu diesem Termin vom weiteren Unterricht ohne
Gebührenerstattung bzw. –erlass ausgeschlossen werden.
6. Zahlungsweise
Mit Unterzeichnung der Anmeldung gilt widerruflich die Vollmacht
zur Abbuchung der monatlichen Studiengebühren und der ggf. anfallenden
Einschreibegebühr von dem umseitig angegebenen Konto als erteilt. Die
Abbuchung per Lastschriftverfahren erfolgt monatlich im Voraus zum 01. eines
Monats. Die Unterschrift unter der Einzugsermächtigung gilt zugleich in
Vollmacht und im Namen anderer Erziehungsberechtigter. Falls nicht am
Lastschriftverfahren teilgenommen wird, erhöht sich der monatliche Beitrag
um eine Verwaltungspauschale von jeweils 3,- €. Für jede eventuelle
Mahnung erheben wir eine Gebühr von mind. 5,00 Euro zzgl. Porto und ggf.
Einschreibgebühr, für jede Bank-Rückbelastung eine Gebühr
in Höhe der Bankgebühren, mindestens jedoch 10,00 Euro.
7. Kündigung
Die Vereinbarung läuft unbefristet. Eine Kündigung muss
schriftlich unter Einhaltung Frist von zwei Monaten zum Monatsende
erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Eingang im
Studienkreis Köln-Kalk maßgebend. Bei Kündigung während
einer evtl. vereinbarten Ruhezeit beginnt die Kündigungsfrist einen Tag
nach Ablauf der vereinbarten Ruhezeit; Vertragsruhezeiten zählen bei der
Berechnung der Kündigungsfrist nicht. Der Studienkreis kann den Vertrag
bei Verstoß gegen die unter Pkt. 11 (Konzept) genannten Grundsätze,
aber auch bei Zahlungsrückstand in Höhe von mehr als einer
Monats-Unterrichtsgebühr nach Mahnung, außerdem wegen
Unerfüllbarkeit des Vertrags aus Gründen, die in der
Persönlichkeit des Schülers/der Schülerin liegen, in fristlos
kündigen. Ein Anspruch auf Ersatz evtl. bereits geleisteter Zahlungen
entfällt.
8. Änderungen
Änderungswünsche (Zusatzstunden, Fächerwechsel
etc.) müssen dem Studienkreis einen Monat (30 Tage) im Voraus vorliegen,
um berücksichtigt werden zu können. Dies gilt insbesondere für
die Vereinbarung von Vertrags-Ruhezeiten bei Betriebspraktika,
Auslandsaufenthalten etc.! Grundsätzlich bedürfen alle
Vertragsänderungen und –zusätze der schriftlichen
Bestätigung, um wirksam zu sein.
9. Datenschutz
Der Studienkreis Köln-Kalk ist ausdrücklich berechtigt,
die personenbezogenen Daten zu erheben, schriftlich aufzuzeichnen sowie zu
verarbeiten und sie im Rahmen der ordnungsgemäßen Vertragsabwicklung
an die Studienkreis-Zentrale weiterzuleiten. Alle personenbezogenen Daten
werden selbstverständlich vertraulich behandelt und ausschließlich
im Rahmen der Vertragsabwicklung verwendet. Evtl. audiovisuelle Aufzeichnungen
(wie etwa bei Beratungen, Bewerbungstrainings, Kommunikationstrainings etc.)
unterliegen ebenfalls den Datenschutzbestimmungen.
10. Schriftverkehr
Jeder Schriftverkehr ist ausschließlich
an den Studienkreis Köln-Kalk, Kalker Hauptstraße 229-231, 51103
Köln zu richten
11. Konzept
Der Studienkreis Köln-Kalk verfolgt ein pädagogisches
Konzept, das Kindern und Jugendlichen neben der Fachkompetenz auch die
Fähigkeit zur Kritik und Offenheit näherbringen soll. Dies
ermöglicht Transparenz, führt zu gefestigter innerer Autorität
und garantiert so Konfliktfähigkeit. Wir sehen unseren Auftrag auch in der
Vermittlung von Strukturen und sozialen Kompetenzen, also der Fähigkeit
zur Problemlösung, zu einer effektiven Kommunikation und somit zum eigenverantwortlichen
Handeln. Da wir fördern und fordern, legen wir Wert auf die Einhaltung
gesellschaftlicher Grundregeln insbesondere in Bezug auf Pünktlichkeit,
Sauberkeit sowie soziales Verhalten und treten ausdrücklich jeder
Diskriminierung von Menschen wegen gesundheitlicher Probleme oder aufgrund
ihrer Religion, Weltanschauung, Rasse, Nationalität, Hautfarbe,
politischer wie sexueller Orientierung etc. entgegen. Wir lehnen jeden religiösen Fundamentalismus ab,
da kein Mensch das Recht hat, eigene religiöse Vorstellungen für
allgemein gültig zu erklären und wertmäßig über
andere Ansichten und Lebenseinstellungen zu stellen. Verstöße gegen diese Grundsätze
können zum Ausschluss von Schülern an Unterrichtseinheiten sowie nach
Abmahnung zur fristlosen Kündigung des Vertrages führen.
12. Nebenabreden
Sämtliche Nebenabreden und Änderungen der hier
genannten Bedingungen bedürfen der Schriftform, um wirksam zu sein.
12. Salvatorische Klausel:
Sollte(n) eine oder mehrere der vorgenannten Vertragsbedingungen
ungültig sein, so beeinträchtigt dies die Gültigkeit der
übrigen Bedingungen nicht.